[224. Absatz]
»Also ist auch das, was ehemals, wie mich deucht,
Tugendlehre genannt wurde, nur die Religion, als
Wissenschaft, die sogenannte Theologie im
eigentlichen Sinne? Nur eine Gesetzordnung, die
sich zur Gottesverehrung verhält, wie die Natur zu
Gott? Ein Wortbau, eine Gedankenfolge, welche die
Oberwelt bezeichnet, vorstellt und sie auf einer
gewissen Stufe der Bildung vertritt? Die Religion
für das Vermögen der Einsicht und des Urteils? der
Richtspruch, das Gesetz der Auflösung und
Bestimmung aller möglichen Verhältnisse eines
persönlichen Wesens?«
(RUB 8939, S. 172)
[223. Absatz]
|
[225. Absatz]
|
|