18.
Jeder Staatsbürger ist Staatsbeamter.
Seine Einkünfte hat er nur, als solcher.
Man hat sehr unrecht, den König den ersten
Beamten des Staats zu nennen. Der König
ist kein Staatsbürger, mithin auch kein
Staatsbeamter. Das ist eben das
Unterscheidende der Monarchie, daß sie auf
den Glauben an einen höhergebornen
Menschen, auf der freiwilligen Annahme
eines Idealmenschen, beruht. Unter
meinesgleichen kann ich mir keinen Obern
wählen; auf einen, der mit mir in der
gleichen Frage befangen ist, nichts
übertragen. Die Monarchie ist deswegen
echtes System, weil sie an einen absoluten
Mittelpunkt geknüpft ist; an ein Wesen,
was zur Menschheit, aber nicht zum Staate
gehört. Der König ist ein zum irdischen
Fatum erhobener Mensch. Diese Dichtung
drängt sich dem Menschen notwendig auf.
Sie befriedigt allein eine höhere
Sehnsucht seiner Natur. Alle Menschen
sollen thronfähig werden. Das
Erziehungsmittel zu diesem fernen Ziel ist
ein König. Er assimiliert sich allmählich
die Masse seiner Untertanen. Jeder ist
entsprossen aus einem uralten Königsstamm.
Aber wie wenige tragen noch das Gepräge
dieser Abkunft?
(RUB 8030, S. 47)
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