[4. Absatz]
Mit Recht nannten sich die Insurgenten
Protestanten, denn sie protestierten
feierlich gegen jede Anmaßung einer
unbequemen und unrechtmäßig scheinenden
Gewalt über das Gewissen. Sie nahmen ihr
stillschweigend abgegebenes Recht auf
Religions-Untersuchung, Bestimmung und
Wahl, als vakant wieder einstweilig an
sich zurück. Sie stellten auch eine Menge
richtiger Grundsätze auf, führten eine
Menge löblicher Dinge ein, und schafften
eine Menge verderblicher Satzungen ab;
aber sie vergaßen das notwendige Resultat
ihres Prozesses; trennten das Untrennbare,
teilten die unteilbare Kirche und rissen
sich frevelnd aus dem allgemeinen
christlichen Verein, durch welchen und in
welchem allein die echte, dauernde
Wiedergeburt möglich war. Der Zustand
religiöser Anarchie darf nur vorübergehend
sein, denn der notwendige Grund, eine Zahl
Menschen lediglich diesem hohen Berufe zu
widmen, und diese Zahl Menschen unabhängig
von der irdischen Gewalt in Rücksicht
dieser Angelegenheiten zu machen, bleibt
in fortdauernder Wirksamkeit und
Gültigkeit. Die Errichtung der
Konsistorien und die Beibehaltung einer
Art Geistlichkeit half diesem Bedürfnisse
nicht ab, und war kein zureichender
Ersatz. Unglücklicherweise hatten sich die
Fürsten in diese Spaltung gemischt, und
viele benutzten diese Streitigkeiten zur
Befestigung und Erweiterung ihrer
landesherrlichen Gewalt und Einkünfte.
Sie waren froh jenes hohen Einflusses
überhoben zu sein und nahmen die neuen
Konsistorien nun unter ihre
landesväterliche Beschützung und Leitung.
Sie waren eifrigst besorgt die gänzliche
Vereinigung der protestantischen Kirchen
zu hindern, und so wurde die Religion
irreligiöser Weise in Staats-Grenzen
eingeschlossen, und damit der Grund zur
allmählichen Untergrabung des religiösen
kosmopolitische[n] Interesse[s] gelegt. So
verlor die Religion ihren großen
politischen friedestiftenden Einfluß, ihre
eigentümliche Rolle des vereinigenden,
individualisierenden Prinzips, der
Christenheit. Der Religionsfriede ward
nach ganz fehlerhaften und
religionswidrigen Grundsätzen
abgeschlossen, und durch die Fortsetzung
des sogenannten Protestantismus etwas
durchaus Widersprechendes eine
Revolutions-Regierung permanent erklärt.
(RUB 8030, S. 72–73)
[3. Absatz]
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[5. Absatz]
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